Rechtsanwälte Küttner, Dr. Winkler und Lucas

Kfz-Kaskoversicherung: Kfz-Brandschaden nach Einbau einer Musikanlage

Ein Kfz-Vollkasko-Versicherer kann seine Einstandspflicht für einen Brandschaden nicht mit Blick auf den Einbau diverser Unterhaltungs- und Navigationselektronik ablehnen. Denn das erhöht die Möglichkeit der Risikoverwirklichung nicht nachhaltig.

Im Urteilsfall des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hatte der Halter des Fahrzeugs einen Musikverstärker, ein Navigationsgerät sowie Steuergeräte für Rückleuchten eingebaut. Das Fahrzeug brannte vollkommen aus. Es hatte einen Wiederbeschaffungswert von 7.500 EUR, der Restwert betrug 10 EUR. Der Halter verlangte vom Versicherer die Zahlung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das OLG gab ihm recht: So ein Einbau sei nicht unüblich, und die Versicherer fragten vor Vertragsabschluss regelmäßig nicht nach, ob Einbauten vorhanden seien.

Hinweis: Etwas anderes gilt, wenn der Einbau mangelhaft ist und sich daraus ein erhöhtes Risiko für den Eintritt des Versicherungsfalls ergibt. Dann wird der Versicherer leistungsfrei, wenn dem Besitzer die Mangelhaftigkeit bekannt war und er die damit verbundenen Risiken bewusst in Kauf genommen hat (OLG Karlsruhe, 12 U 43/13). 

Kontakt

Rechtsanwälte

Dr. Winkler und Lucas

Gerstäckerstr. 15
38102 Braunschweig

Fon 05 31.22 09 3-0
Fax 05 31.22 09 3-33

Mo 9-12, 14-16.30 Uhr
Di 9-12, 14-16.30 Uhr
Mi 9-12, 14-15.30 Uhr
Do 9-12, 14-16.30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
QR-Code
QR-Code