Unsere Rechtsgebiete
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen wir Ihnen im Zivil- und Strafrecht zur Verfügung. Besonders spezialisiert sind wir im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht sowie privaten Bau- und Architektenrecht.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung. Durch Schwerpunktbildung und Qualifikation als Fachanwälte entsprechen wir gleichzeitig der Entwicklung zu immer stärkerer Spezialisierung. Gleichzeitig steht für uns hinter der individuellen Vertretung immer die Unterstützung durch das Team.
Als Kanzlei mittlerer Größe legen wir Wert auf ein persönliches und individuelles Verhältnis zu unseren Mandanten. Unternehmen und Privatmandanten betreuen wir häufig bereits über Jahre hinweg. Aus Geschäftskontakten sind in der Vergangenheit zahlreiche Geschäftsfreundschaften entstanden, deren Pflege uns ein besonderes Anliegen ist.
Immobilien- und Grundstücksrecht
Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen Erwerb, Veräußerung oder Nutzung einer Immobilie im Vordergrund stehen. Im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung von Immobilien spielen zumeist Grundstückskauf- und Bauträgerverträge, sowie unter Umständen auch öffentlichrechtliche Belange eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung von Immobilien geht es häufig um Inhalte bestehender oder zu gestaltender Miet- und Pachtverträge. Nicht zuletzt ist Gegenstand des Immobilienrechtes auch die Entwicklung von Grundstücken, etwa die Herbeiführung der Baureife oder die Erschließung. Dabei müssen öffentlich rechtliche Vorschriften, wie etwa das BauGB und die Landesbauordnungen beachtet werden.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Dirk Winkler
Matthias Lucas
Privates Bau- und Architektenrecht
In Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht ist Gegenstand des privaten Bau- und Architektenrechtes das privatrechtliche Rechtsverhältnis der am Bau Beteiligten. Dies können Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer über die Errichtung eines Einfamilienhauses ebenso sein wie eine vertragliche Beziehung zwischen mehreren, an einem komplexen Bauwerk mit umfangreicher technischer Gebäudeausstattung beteiligten Unternehmen. Die anwaltliche Dienstleistung reicht von der Vertragsgestaltung über die Begleitung des Bauvorhabens während der Bauphase bis zur Durchsetzung von Rechten der am Vertrag Beteiligten.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Dirk Winkler
Erbrecht
Das Erbrecht ist in den §§ 1922 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Im BGB finden sich vornehmlich Regelungen über das gesetzliche Erbrecht, die formellen Voraussetzungen des wirksamen Testamentes, das Verhältnis mehrerer Erben untereinander und das Pflichtteilsrecht. Zum Erbrecht im weiteren Sinne gehören auch steuerrechtliche Vorschriften sowie die Verfahrensvorschriften des FamFG, die u.a. das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheines regeln.
Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen steht häufig die notarielle Tätigkeit im Vordergrund. Bei der wirtschaftlichen Bedeutung, die das Erbrecht aufgrund der zu vererbenden Vermögen hat, ist eine kompetente Begleitung, sei es durch Anwalt oder Notar, unbedingt notwendig. Aber auch bei der Auseinandersetzung in streitigen Erbschaftssachen bedarf es in jedem Fall eines geeigneten Vertreters. Wir gewährleisten kompetente Begleitung durch laufende Fortbildung und damit einhergehende hohe Qualifikation.
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Dr. Dirk Winkler
Lothar Küttner
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Belange der Personen- und Kapitalgesellschaften. Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Handels- und Gesellschaftsrecht werden häufig in einem Atemzuge genannt, weil kaufmännische Tätigkeit überwiegend in einer wie auch immer gearteten Gesellschaftsform ausgeübt wird. Handelsrecht umfasst das Recht der Handelsfirma, den Handelskauf und die Handelsbücher. Gesellschaftsrecht hat u.a. die Gründung, die Vertretung, die Willensbildung innerhalb und auch die Beendigung der Gesellschaft zum Gegenstand.
Handels- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten sind in aller Regel von erheblicher wirtschaftlicher, ja nicht selten auch existenzieller Bedeutung. Sie betreffen häufig ganze Familien oder Generationen. Eine kompetente Beratung durch einen Anwalt oder Notar ist unumgänglich. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
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Dr. Dirk Winkler
Mietrecht
Als Vermieter ist es wichtig seine Rechte zu kennen. Gerade aufgrund zahlreicher mieterfreundlicher Gesetze ist es in vielen Fällen unabdingbar kompetenten Rechtsrat in Anspruch zu nehmen. Bereits bei der Begründung von Mietverhältnissen ist besonderes Augenmerk auf die richtige Gestaltung des Mietvertrages zu legen. Insbesondere die gängigen Mietvertragsvordrucke bieten eine Vielzahl von Fallstricken, welche die Durchsetzung von Ansprüchen während des Mietverhältnisses erschweren oder sogar ausschließen können.
Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Kündigung des Mietvertrages, in gerichtlichen Räumungsverfahren, bei der Beitreibung von Mietrückständen, Betriebskostenabrechnungen und der Durchsetzung von Ansprüchen bei der Beendigung des Mietverhältnisses, wie beispielsweise die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Auch sind wir Ihnen gerne bei der Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen behilflich.
Ihr Ansprechpartner
Matthias Lucas
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Angelegenheiten, die im weitesten Sinne bei oder nach einer Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- oder Teileigentum regelungsbedürftig sind. Dies beginnt bereits bei der Entscheidung über das "Ob" der Aufteilung, führt weiter über die Beratung bei der Gestaltung der Teilungserklärung und setzt sich über die Interessenvertretung bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft oder mit dem Verwalter fort. Aber auch die Vertretung der Wohnungseigentümer oder der Gemeinschaft gegenüber Dritten tangiert die Materie des Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentumsrecht wird durch eine sehr vereinzelte Rechtsprechung gekennzeichnet. Eine kompetente Beratung setzt Spezialwissen voraus - Spezialwissen, das wir Ihnen durch jahrelange Erfahrung und besondere Qualifikation bieten können.
Ihre Ansprechpartner:
Matthias Lucas
Dr. Dirk Winkler
Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
Bei der Teilnahme im Straßenverkehr werden Verstöße vorwiegend im Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt. Es drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkteinträge im Verkehrszentralregister. Dabei kann eine Überprüfung des konkreten Vorwurfs dazu führen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird oder zumindest die verhängten Folgen abgemildert werden. Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts können auch als Straftaten verfolgt werden. Verurteilungen können zu hohen Geldstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis und auch zu Gefängnisstrafen führen. Daher ist eine anwaltliche Vertretung in Verkehrsstrafsachen grundsätzlich zu empfehlen, damit der erhobene Vorwurf geprüft und der Verhängung von übermäßigen Strafen vorgebeugt werden kann.
Ihre Ansprechpartner:Verkehrsrecht
Bei einem Verkehrsunfall steht für den Geschädigten der Ersatz der entstanden Schäden im Mittelpunkt. Zu unseren Aufgaben gehört die komplette Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Im Rahmen eines Autokaufs oder -leasings können zahlreiche Rechtsprobleme entstehen, z.B. wenn Mängel am Fahrzeug auftreten oder Eigenschaften des Fahrzeugs die besonders zugesichert wurden, nicht vorliegen. Hier ist eine frühzeitige Beratung zu empfehlen, da rechtzeitiges Handeln die Durchsetzung der Ansprüche erleichtert. Insbesondere im Kaufrecht sind Beweislastregeln und sonstige Rechte, z.B. der Widerruf eines Vertrages, an bestimmte Fristen gebunden.
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